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Wir machen komplexe Bauvorhaben beherrschbar.

Architektur, Generalplanung und Projektsteuerung für Bauherren, Unternehmen und Kommunen. Klar organisiert, technisch fundiert und mit einem Ansprechpartner, der Verantwortung übernimmt.

Weniger Schnittstellen. Mehr Verantwortung.

Je mehr Fachdisziplinen an einem Projekt beteiligt sind, desto wichtiger wird eine klare Gesamtkoordination. Als Generalplaner bündeln wir Architektur und die erforderlichen Fachplanungen in einer abgestimmten Projektstruktur.

Für Sie bedeutet das: definierte Zuständigkeiten, konsistente Planungsstände und ein zentraler Ansprechpartner, der die Zusammenhänge im Blick behält. Entscheidungen werden dort vorbereitet, wo ihre Auswirkungen auf Kosten, Termine und Qualität beurteilt werden können.

  • Zentrale Koordination der beteiligten Fachplanungen
  • Abgestimmte Planungs-, Kosten- und Terminprozesse
  • Frühzeitige Klärung von Zielkonflikten und Schnittstellen
  • Transparente Entscheidungen und nachvollziehbare Dokumentation

Unser Leistungsspektrum im Überblick

2005
Gründung des Büros in Cadolzburg
9
Leistungsphasen der Objektplanung nach HOAI
5
Handlungsbereiche der Projektsteuerung nach AHO
2030
bis dahin ist § 246e BauGB befristet anwendbar

Strukturiert vom ersten Potenzial bis zur Übergabe.

Wir schaffen früh Klarheit über Ziele, Randbedingungen und Risiken. Dadurch werden Entscheidungen fundierter und spätere Korrekturen seltener.

  1. Ziele & Machbarkeit

    Grundstück, Nutzung, Budget, Baurecht und Projektziele werden zu einer belastbaren Ausgangslage zusammengeführt.

  2. Konzept & Planung

    Varianten werden fachlich, wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich bewertet und schrittweise vertieft.

  3. Genehmigung & Vorbereitung

    Wir koordinieren Nachweise, Behördenverfahren, Fachplanungen und die Voraussetzungen für eine sichere Vergabe.

  4. Vergabe & Realisierung

    Leistungen werden eindeutig beschrieben, Angebote geprüft und die Ausführung qualitäts-, kosten- und termingerecht begleitet.

  5. Abnahme & Abschluss

    Mängel, Dokumentation, Kostenabschluss und Übergabe werden strukturiert bis zum Projektabschluss geführt.

§ 246e BauGB kann Chancen eröffnen – wenn das Vorhaben dazu passt.

Die befristete Sonderregelung ermöglicht mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungen für bestimmte Wohnbauvorhaben. Entscheidend ist nicht nur, ob die Norm grundsätzlich anwendbar ist, sondern ob das konkrete Projekt städtebaulich, technisch und kommunal tragfähig vorbereitet werden kann.

Wir prüfen diese Fragen früh und entwickeln daraus eine belastbare Vorgehensstrategie.

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Symbolbild für die strategische Prüfung eines Wohnbauvorhabens
Früh prüfen, welcher planungsrechtliche Weg für ein Vorhaben sinnvoll ist.

Bringen wir Struktur in Ihr Vorhaben.

Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage. Wir ordnen ein, welche Leistungen sinnvoll sind und wie der nächste belastbare Schritt aussieht.